Ab sofort beantworte ich keine Chat-Bot-Nachrichten der künstlichen Blödheit (die das "I" in "KI" nicht verdient, diese künstliche hirnlose Blödheit) mehr, Nachrichten von diesen hirnlosen Schrottdingern werden ignoriert, ebenso wie Nachrichten von doofen Möchtegerns, die nur Tribut, Gebühren, Mitgliedsbeiträge oder ähnliches bezahlt haben wollen. Bleibt wo ihr seid, in der Hölle !!!
Ich beantworte nur noch Nachrichten, in denen mein genanntes Codewort am Anfang steht. Dann weiß ich, daß ein echter Mensch -und kein chat-Bot- meinen Post gelesen hat und auch weiß, um was es geht. Also nur noch Nachrichten mit meinem erwähnten Codewort werden beantwortet, alle anderen Nachrichten ignoriert.
From now on, I will no longer respond to chat bot messages of artificial stupidity (which doesn't deserve the "I" in "AI," this artificial brainless stupidity). Messages from these brainless junkies will be ignored, as will messages from stupid wannabes who just want tribute, fees, membership dues, or something similar. Stay where you are, in hell!!!
I will only respond to messages that begin with my stated codeword. Then I know that a real person—and not a chat bot—has read my post and knows what it's about. Therefore, only messages with my stated codeword will be answered; all other messages will be ignored.
Ich bin enttäuscht … … ich habe 99+ Nachrichten im tumblr-Chat und es sieht so aus, als ob ALLE nur einzig und allein eines wollen: Geld! Sei es als sogenannter Tribut, als Mitgliedsbeitrag für besondere Gruppen, Lohn für angebotene Hurendienste, usw.. Es läuft bei allen Nachrichten nur auf dieses eine Thema raus. Keiner scheint mein Profil hier auch nur überhaupt angesehen zu haben, geschweige denn gelesen. Ich habe ausdrücklich geschrieben "keine finanziellen Interessen, kein Tribut u.ä. !" Es lohnt sich nicht der Mühne, unter allen diesen 99+ Nachrichten vielleicht die eine, ernst gemeinte Nachricht zu finden. Deshalb werde ich hier auch auf keine Nachrichten mehr reagieren. Ich bitte um Verständnis.
Sollte ein Zuhälter mein Posting jetzt wirklich bis hierher gelesen haben -was ich nicht glaube- und stark genug sein, um mich im REALEN LEBEN 24/7/365 zu seiner zwangsfeminisierten, rechtlosen, wehr- und hilflosen zwangsprostituierten Sissy-Nutte zu machen (siehe meine vorherigen Posts :-) ), dann kann er sich gerne mit dem Code-Wort "sissy-hure-michi" als Betreff melden. Dann sehe ich, daß er mein Posting tatsächlich gelesen hat und es ernst meint! Alle anderen Nachrichten werden ab sofort ignoriert!
I'm disappointed... ... I have 99+ messages in the tumblr chat and it looks like EVERYONE wants only one thing: money! Be it as a so-called tribute, as a membership fee for special groups, as a wage for whore services offered. All the news boils down to this one topic. Nobody seems to have even looked at my profile here, let alone read it. I specifically wrote "no financial interests, no tribute, etc.!" It's not worth the effort to find perhaps the one serious message among all of these 99+ messages. That's why I won't respond to any more messages here. I ask for understanding.
If a pimp has really read my posting this far - which I don't believe - and is strong enough to turn me into his forced feminized, lawless, defenseless and helpless forced prostitute sissy whore in REAL LIFE 24/7/365 (see my previous posts :-) ), then he is welcome to contact me with the code word "sissy-whore-michi" as the subject. Then I see that he actually read my posting and is serious! All other messages will be ignored from now on!
Ich habe einmal vor langer Zeit eine lesbisch-erotische Geschichte geschrieben, über einen Rollentausch zwischen einer Gefängnisbeamtin und einer Gefangenen ... . Das erste Kapitel findet ihr unten. Ich weiß aber nicht, ob hier überhaupt Interesse daran besteht, daß ich die restlichen Kapitel auch veröffentliche ... ? Wenn Interesse besteht, freue ich mich über entsprechende Nachrichten. Vielleicht möchte auch jemand selbst Ideen einbringen, wie die Geschichte weitergeht ... ?
Rollentausch im Knast
Kapitel 1
„Was zum Teufel … ?“ Michelle fluchte lauf auf, als sie die Standtafel im Abteilungsbüro des Zugangsflügels des Frauengefängnisses mit einem schnellen Blick überflog und die Standzahlen mit dem Standbuch verglich. Sie hatte vor wenigen Minuten ihren Nachtdienst angetreten und war jetzt die ganze Nacht alleine für die etwa 25 weiblichen Gefangenen des Zugangsflügels verantwortlich.
Da Sie erst vor wenige Tagen von einem anderen Gefängnis hierher versetzt worden war, hatte sie ihre hiesigen Kollegen noch nicht wirklich kennengelernt und auch ihre Kollegen kannten nur ihren Namen auf dem Dienstplan, wußten aber nicht, wie sie aussah. Deshalb mußte sie sich auch beim Betreten und Verlassen des Gefängnisses an der Torwache zur Zeit noch mit ihrem Dienstausweis ausweisen. Bei der Torwache befanden sich auch die Schließfächer mit den Gefängnisschlüsseln.
Als sie heute das Gefängnis betreten hatte und sich bei einem ihr unbekannten Kollegen ausgewiesen hatte, war ihr aufgefallen, daß das Passbild in ihrem Dienstausweis nicht nur schon relativ alt war, sondern auch kurz davor war, von ihrem Ausweis abzufallen. Der Klebstoff, mit dem es angeklebt war, war eben schon alt und klebte nicht mehr richtig. „Wenn ich nächste Woche Tagdienst habe, muß ich dringend einen neuen Dienstausweis ausstellen lassen“ hatte sie sich in dem Moment fest vorgenommen.
Sie verglich noch einmal die Angaben im Standbuch mit den Zahlen an der Standtafel und stellte, jetzt doch leicht ärgerlich, fest, daß die Zahlen tatsächlich nicht übereinstimmten. Laut der Standtafel war eine Gefangene mehr auf der Abteilung als laut dem Standbuch. „Wie kann das sein …?“ fragte sie sich verärgert und durchwühlte die übrigen Papiere, die sich auf dem Schreibtisch stapleten.
Sie war jetzt kurz davor, nach dem Telefon zu greifen und einen Alarm auszulösen, als ihr „Einlieferungspapiere“, die in einer Ecke des Schreibtisches gelegen hatten, auffielen. Nach Prüfung dieser Einlieferungsunterlagen war ihr klar, was passiert war. Kurz vor Schichtwechsel war eine von der Polizei bei einer Razzia festgenommene Prostituierte in das Gefängnis eingeliefert und in den Zugangsflügel auf eine Gemeinschaftszelle verlegt worden.
Aus irgendeinem Grund waren die Aufnahmeformalitäten, also Gefangenenfotos, Fingerabdrücke, Abnahme von DNA-Material für die Registratur als Prostituierte bei der zuständigen städtischen Gesundheitsbehörde, Aufnahme in das Standbuch und Erstellung der Gefangenenpersonalakte im PC, nicht durchgeführt worden. Natürlich konnte sie die Papiere bis zum nächsten Tag liegen lassen und sich über Nacht mit einem „Schmierzettel“ behelfen. Aber sie war Perfektionistin und wollte sich ja auch bei ihren neuen Chefs für eine Beförderung empfehlen. Also beschloss sie, die Gefangene aus der Gemeinschaftszelle ins Aufnahmebüro zu holen und diese Formalitäten schnell selbst zu erledigen.
Fortsetzung folgt ... ? Das kommt auf euch an, soll ich die Fortsetzungen posten ?
A long time ago, I wrote a lesbian-erotic story about a role reversal between a female prison officer and a female prison inmate. You can find the first chapter below. However, I don't know if there's any interest in me publishing the remaining chapters here. If there's interest, I'd be happy to hear from you. Perhaps someone would like to contribute their own ideas about how the story could continues.
Role Reversal in Prison
Chapter 1
"What the hell...?" Michelle cursed loudly as she quickly scanned the board in the department office of the access wing of the women's prison and compared the numbers with the register. She had started her night shift a few minutes ago and was now solely responsible for the approximately 25 female prisoners in the access wing for the entire night.
Since she had only been transferred here from another prison a few days ago, she hadn't really gotten to know her colleagues here, and even her colleagues only knew her name on the duty roster, but did not know what she looked like. Therefore, she still had to show her Police ID card at the gate when entering and leaving the prison. The gate also housed the lockers with the prison keys. When she entered the prison today and identified herself to a colleague she didn't know, she noticed that the passport photo on her Police ID card was not only quite old, but also about to fall off. The adhesive holding it in place was already old and no longer adhered properly. "When I'm on day duty next week, I urgently need to get a new Police ID card," she had decided at that moment.
She compared the information in the status book with the numbers on the status board and, now slightly annoyed, realized that the numbers did indeed not match. According to the status board, there was one more prisoner in the department than according to the status book. "How can that be...?" she asked herself angrily, rummaging through the remaining papers piled up on the desk.
She was about to reach for the phone and raise the alarm when she noticed "admission papers" lying in a corner of the desk. After examining these admission papers, it became clear to her what had happened. Shortly before shift change, a prostitute arrested by the police during a raid had been admitted to the prison and transferred to a shared cell in the access wing. For some reason, the admission formalities—involving prisoner photos, fingerprinting, DNA sampling for registration as a prostitute with the relevant municipal health authority, entry in the prison register, and creation of the prisoner's personal file on the computer—had not been completed. Of course, she could leave the papers until the next day and make do with a "scrap sheet" overnight. But she was a perfectionist and wanted to recommend herself to her new bosses for a promotion. So she decided to bring the prisoner from the shared cell to the admissions office and quickly complete these formalities herself.
To be continued? What do you think???
Heute ist Montag, der 24. März 1925 …
… und ich bin immer noch ein freier, alter weisser Mann :-) .
OK …, ich mach euch ja keinen Vorwurf, es war einfach zu schwer für euch, mich hier zu finden. Das kann ich verstehen :-) :-) … .
… Wisst Ihr was ? Ich ja ein faier alter weisser Mann :-) …, ich gebe euch noch eine Chance, mich zu finden:
1.) Ich lebe in Deutschland …, 2.) Ich wohne in einer kleinen Stadt im Nordschwarzwald …, 3.) Diese kleine Stadt liegt zwischen Karlsruhe und Stuttgart …, 4.) In dieser Stadt treffen und vereinen sich drei Flüsse …, 5.) die Flüsse heißen Nagold, Würm und Enz …, 6.) Die Stadt heißt … … richtig, Pforzheim :-) ! 7.) Die Sitzbank, auf der ich immer sitze und träume steht im Stadtteil Büchenbronn …,
Immer noch zu schwer für euch, mich zu finden … ? OK … :
8.) Ich bin heute Abend ab etwa sagen wir 20:15 Uhr anzutreffen an einer Bushaltestelle in Büchenbronn 9.) Ich bin der alte weiße Mann, der an der Bushaltestelle sitzen und warten wird … 10.) die Bushaltestelle heißt …
… na ja, ganz so einfach mache ich es euch jetzt aber auch nicht.
Wenn es noch immer zu schwer für euch ist, mich heute Abend zu finden und ihr wissen wollt, welche Bushaltestelle ich meine, fragt mich doch einfach.
Liebe Grüße von Sissy Michelle ;-)
Today is Monday, March 24, 1925... ...and I'm still a free, old white man :-) .
OK..., I'm not blaming you, it was just too hard for you to find me here. I can understand that :-) ... .
...You know what? I'm a fair old white man :-) ..., I'll give you another chance to find me:
1.) I live in Germany...,
2.) I live in a small town in the Northern Black Forest...,
3.) This small town is located between Karlsruhe and Stuttgart...,
4.) In this town, three rivers meet and join...,
5.) The rivers are called Nagold, Würm, and Enz...,
6.) The town is called... ...that's right, Pforzheim :-) !
7.) The bench I always sit on and dream on is in the Büchenbronn district...,
Still too hard for you to find me...? OK...:
8.) I'll be at a bus stop in Büchenbronn this evening starting at, say, 8:15 PM.
9.) I'm the old white man who'll be sitting and waiting at the bus stop...
10.) The bus stop is called... ...well, I won't make it quite that easy for you.
If it's still too difficult for you to find me this evening and you want to know which bus stop I mean, just ask me.
Best wishes from Sissy Michelle ;-)
,♾️♾️♾️♾️♾️
Be carful what you wish for beta boi, if you read this post and still choose to reblog you’re signing your life away. A feminist organisation will track you down,  abduct you and feminise you be on the point of no return. This post has all the consent we need. You have been warned!
Sissy Michelle (57)
Wow ...
Sklavenvertrag
Dieser Vertrag hat den Status eines Arbeitsvertrages und ist bei Nichteinhaltung durch die Vertragsnehmerin durch den Vertragsgeber vor einen Arbeitsgericht einklagbar
.
Der Vertragsgeber
bestätigt mit seiner Unterschrift, dass er die Vertragsnehmerin Sklavin Anouschka zur Ausbildung als Sklavin annimmt. Er bestätigt weiterhin, dass er die Sklavin nach ihrer Ausbildung in seinen Diensten übernimmt, Sie als seine Sklavin benutzt und demütigende Handlungen an Ihr vornimmt. Die vorzunehmenden Handlungen sind in den einzelnen Paragraphen der Rubrik „Rechte und Pflichten” des Vertragsgeber, sowie in den „Pflichten der Vertragsnehmerin” geregelt. Der Vertragsgeber (zukünftig als Gebieter, Herr, Meister, Dominus, etc. genannt) hat das Recht, den Vertrag zu kündigen. Er hat aber die Pflicht, der Vertragsnehmerin einen entsprechenden Ausgleich in Form eines neuen Herrn oder einer neuen Herrin zu beschaffen.
Die Vertragsnehmerin
bestätigt mit ihrer Unterschrift die Einhaltung der nachfolgend für Sie bestimmte Paragraphen. Dieser Vertrag wurde auf freiwilliger Basis, ohne Zwang, geschlossen und ist nicht kündbar. Die Vertragsnehmerin (in den Paragraphen nur noch Ficksau, Sklavin, Hundefotze, Hündin oder Sau, Hure, Nutte, Deckstute, Fickhündin, Zofe, Dreilochstute, etc. genannt), bestätigt mit Ihrer Unterschrift, dass alle Handlungen an Ihr, mit Ihren Einverständnis durchgeführt werden und wurden. Sie bestätigt, dass Sie bereit ist auf alle strafrechtlichen Verfolgungen nach StGB hinsichtlich Notzucht und Körperverletzungen zu verzichten. Es ist Ihr der Wunsch, dass bei Ihr nicht mehr die im GG verankerten Rechte als Mensch und die Rechte zur Freiheit der Persönlichkeitsentfaltung zur Anwendungen kommen, sondern das BGB §90, §90a, §91, §92, §93. Sie möchte nur noch als Sache oder Gegenstand betrachtet werden und ist in der Hierarchie unterhalb von Tieren angeordnet. Sie hat den Bedürfnissen der Xxxx Folge zu leisten. Sie wird alle Anweisungen und Befehle sofort, ohne Widerrede und Weigerungen nachkommen.
Dieser Vertrag wird auf freiwilliger Basis geschlossen. Auf die Vertragsnehmerin wurde vor und während der Vertragsunterzeichnung kein Zwang, weder durch Worte, Drohungen, Taten oder Schrift ausgeübt.
1. Rechte und Pflichten des Vertragsgebers
§ 1
Der Gebieter wird die auszubildende Ficksau einer Erziehung zur Sklavin und Hündin angedeihen lassen.
§ 2
Der Herr verpflichtet sich, die Dienerin nach Ihrer Ausbildung in seine Dienste zu übernehmen.
§ 3
Der Gebieter erhält das Recht über den Körper der Ficksau zu verfügen. Er kann ihre Geschlechtsteile in der Öffentlich bloßstellen. Das Anbringen von Intimtatoos an ihm genehmen Körperteilen der Zofe ist sein Recht.
§ 4
Der Meister kann die Nutte jederzeit u. an jedem Ort dritte Personen (gleich welcher Anzahl) für sexuelle Handlungen zur Verfügung stellen.
§ 5
Der Herr hat das Recht zu bestimmen, wo und in welchen Verhältnis die Sklavin zu leben hat.
§ 6
Der Herr erhält sämtliche Rechte am vorhandenen Bild- / Videomaterial, das die Sklavin zeigt. Es ist im unverzüglich auszuhändigen. Zukünftig aufgenommenes Bild-, Video- und Tonmaterial geht unverzüglich in den Besitz des Meisters über. Er allein hat das Recht, ohne Rücksprache mit der Sklavin dieses Material zu Veröffentlichen oder weiterzugeben wenn die Sklavin nicht erkannt werden kann. Etwaige Einnahmen erhält der Meister.
§ 7
Der Gebieter hat das Recht, jederzeit und an jedem Ort, die Deckstute zu bestrafen. Dazu dürfen jederzeit dritte Personen anwesend sein oder er darf die Bestrafung durch Anwesende ausführen lassen.
§ 8
Der Herr hat das Recht, die Sau jederzeit und an jedem Ort, auch unter der Anwesenheit dritter Personen verbal zu demütigen. Er darf Sie mit jeden Namen seiner Wahl betiteln.
§ 9
§ 10
Der Herr hat das Recht, an der Sklavin sexuelle Handlungen gleich welcher Art vorzunehmen oder vorzunehmen lassen.
§ 11
Der Herr hat das Recht, jederzeit Paragraphen die seine Rechte erweitern, an diesen Vertrag anzuhängen. Auch Paragraphen, die die Pflichten der Zofe erweitern, kann er hinzufügen
Pflichten der Sklavin
§1 Kleiderordnung
1. Die Sklavin verliert das Recht auf Kleidung. Der Gebieter bestimmt die Kleidung.
2. In seiner Gegenwart ist die Fickhündin nackt und trägt nur Halterlose und Highheels. Dazu hat Sie ein Lederhalsband mit Öse zu tragen.
3 .Hat der Gebieter die Wohnung verlassen, wird er bei seiner Rückkehr wie unter Punkt 2 vorgeschrieben empfangen.
4. Wenn nicht von Ihm eine bestimmte Kleidungspflicht angeordnet wird, gelten nachfolgende Kleidervorschriften bei Anwesenheit Dritter oder beim Verlassen der Wohnung: Punkt 6, 7, 8, 9, 10 oder 11, dazu Punkt 12
5. Bei Anwesenheit Dritter kann der Gebieter jederzeit auch die Kleidervorschrift wie unter Punkt 2 anordnen.
6 .Es ist der Sklavin strengstens untersagt nicht auf Highheels zu gehen. Die Absatzhöhe darf 10 cm nicht unterschreiten. Unterbekleidung ist nicht erlaubt, es sei den, vom Gebieter angeordnet.
7. Am Hals ist ständig ein Lederband zu tragen, so dass die Hündin jederzeit an die Leine genommen werden kann.
8 .Die Beine sind zwingend in Nylons zu hüllen und ein Slip darf nur auf ausdrückliche Anweisung des Meisters getragen werden.
9. Bei öffentlichen Auftritten sind im Schritt hoch geschlitzte Kleider oder kurze Kleider, jeweils mit tiefem Ausschnitt zu tragen.
10. Alternativ kann der Meister auch das Tragen eines Minirocks anordnen.
11. Der Herr kann das Tragen durchsichtiger Blusen oder Kleider anordnen.
12. Die vom Gebieter ausgesprochenen Änderungen sind sofort auszuführen.
§ 2 Körperschmuck und -pflege
1. Die Sklavin hat darauf zu achten, dass ihr Körpergewicht konstant bleibt.
2. Der Körper ist bis auf den Kopf von Haaren zu befreien.
3. Fuß- und Fingernägel sind grundsätzlich in dunklen roten Tönen zu lackieren.
4. Das Gesicht hat immer gut geschminkt zu sein (roter Lippenstift, mattes Make-up, dunkle Gesichtskonturen, etc.).
5. Der Meister kann die Sklavin (an den Brustwarzen, Nabel, Ohren und Nase, Klitoris, Schamlippen) Piercen.
6. Nach erfolgreicher Probezeit, wird der Sklavin ein Tatoo auf die linke Arschbacke, in den Schambereich und auf einen Busen gesetzt.
7. Veränderungen am Körper der Sklavin müssen grundsätzlich vom Herrn genehmigt werden.
§ 3 Verhaltensregeln
1. Die Sklavin hat die Pflicht, den Herrn immer nur auf die Ihm angenehme Weise anzusprechen. Dies gilt auch in der Öffentlichkeit.
2. Der Gebieter ist immer, auch in der Öffentlichkeit, als solcher anzusprechen. Alternativ können die Bezeichnungen Herr, Meister, Master oder Sir verwendet werden.
3. Die Sklavin hat jeden Blickkontakt strengstens zu vermeiden.
4. Wann immer der Gebieter den Raum betritt, hat sich die Zofe, gleich ob Sie steht, sitzt oder liegt, auf alle Viere wie eine Hündin niederzugehen.
5. Wenn Sie sich dem Herrn nähert, darf das ebenfalls wie bei einer Hündin nur auf alle Viere geschehen.
6. Hinknien oder aufstehen darf die Sklavin nicht ohne ausdrücklichen Befehl ihres Herrn. Das gilt auch in der Öffentlichkeit.
7. Wenn die Sklavin einen Raum betritt, in dem sich der Gebieter aufhält, gilt ebenfalls §3, Punkt4.
8. Die Sklavin hat jeden Befehl des Gebieters sofort und ohne Gegenfrage/ Widerrede nachzukommen.
9. Die Zofe hat dem Herrn bedingungslos zu gehorchen.
10. In der Öffentlichkeit hat Sie ihrem Meister voranzuschreiten. Sie wird dabei regelmäßig an der Leine oder Kette geführt werden.
11. Auf Befehl muss Sie sich auch an der Leine in der Öffentlichkeit auf alle Viere wie Hündin fortbewegen.
12. Auf Befehl des Herrn hat sich die Zofe auch in der Öffentlichkeit teilweise oder ganz auszuziehen.
13. Auf Befehl des Meisters hat die Sklavin jederzeit und an jeden Ort ihre Geschlechtsteile herzuzeigen.
14. Die Zofe muss sich selbst und Ihren Geschlechtsteilen demütigende und beleidigende Namen geben.
15. Ohne Erlaubnis des Herrn, darf die Sklavin keinen Laut geben. Ausgenommen sind Schreie der Lust oder des Schmerzes.
16. Die Zofe muss sich auf einschlägigen Bällen, in Szenen-Discotheken und Pärchen- und ähnliche Clubs im entsprechenden Outfit, auf Geheiß des Meisters auch nackt präsentieren. Das Nacktsein kann bereits von Anfang an oder erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
17. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) hat die Sklavin immer den Rock so hochzuschieben, dass ihre Fotze deutlich sichtbar ist.
18. Beim Autofahren (egal ob als Fahrerin oder Beifahrerin) muss die Sklavin ihre Bluse/Kleid bis auf den letzten Knopf öffnen. Ob die Busen freigelegt werden müssen, entscheidet der Meister.
19. Es ist der Sklavin untersagt, ohne Erlaubnis des Herrn ihre Geschlechtsteile zum Zwecke der sexuellen Befriedigung zu berühren.
§ 4 Geschlechtsverkehr
1. Der Sklavin hat die Pflicht dem Herrn jederzeit und an jedem Ort sexuell zu Diensten zu sein. Das schließt sowohl die orale Bedienung durch die Sklavin, wie auch Analverkehr ein. Wenn es der Gebieter verlangt, hat die Sklavin ihn anal zu bedienen.
2. Die Zofe hat nicht das Recht, ohne Erlaubnis ihres Herrn mit Dritte, gleich welches Geschlecht, in geschlechtlicher Verbindung zu treten.
3. Kontakte, gleich welcher Art, sind dem Herrn anzuzeigen.
4. Wechselnde Geschlechtsverkehre mit unterschiedlichsten
5. Herrn/Männern jeglicher Neigung, werden dazu dienen, der Sklavin ihr Schamgefühl auszutreiben. Dabei bleibt es dem Gebieter überlassen, wie viele Schwänze er gleichzeitig für die Ficksau vorsieht.
8. Der Geschlechtverkehr, gleich welcher Art, kann vom Herrn jederzeit in der Öffentlichkeit angeordnet werden.
9. Wurde die Zofe gefickt oder anderweitige befriedigt, hat sie sich anschließend beim Herrn zu bedanken.
§5 Bestrafungen
1. Die Zofe hat über ihre Verfehlungen ein Berichtsheft zu führen.
2. Täglich wird der Meister für 15 Minuten ihre Leidensfähigkeit für Schmerzen erproben und mit probaten Mitteln (Peitsche, Klemmen, Wachs etc.) ausweiten. Der Meister wird ihr Wächter und Peiniger sein.
3. Die Nichteinhaltung der Paragraphen oder nur Teile davon, führt zur Bestrafungen.
4. Die Zofe kann jederzeit zum Spaß oder zum Zwecke einer Bestrafung gefesselt und geknebelt werden.
5. Die Sklavin hat bei der Bestrafung, soweit Sie nicht geknebelt ist, die An- zahl der Schläge mitzuzählen.
6. Die Bestrafung kann vom Meister auch öffentlich durchgeführt werden.
7. Über die Höhe der Bestrafung entscheidet nur der Gebieter. Er kann aber von Dritte Vorschläge zur Art und Umfang der Bestrafung einholen.
8. Wie die Züchtigung durchgeführt wird, unterliegt ganz allein den Wünschen des Gebieters.
9. Benutzt der Herr noch weitere Zofen (Sklaven oder Sklavinnen), hat die Zofe auf Verlangen des Herrn an diese Abstrafungen vorzunehmen.
10. Nach der Bestrafung hat sich die Zofe für die Züchtigung beim Herrn zu bedanken. Erfolgte die Abstrafung durch Dritte, hat sich die Zofe auch bei diesen zu bedanken.
§6 Sonstige Pflichten der Zofe
1. Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters zur Reinigung seines Körpers mit der Zunge beizutragen.
2. Die Sklavin kann als Gegenstand (z. B. Stuhl, Tisch, etc.) verwendet werden.
3. Die Sklavin kann als Tier (Pony, Fickhündin, Fickstute) verwendet werden.
4. Wird die Zofe als Pony eingesetzt, kann Sie vor einen Wagen (Sulky) gespannt werden. Sie hat dabei nackt zu sein. Der Herr kann aber eine abweichende Bekleidung bestimmen. Sie hat in dem Fahrzeug den Meister oder von ihm bestimmte Personen zu transportieren.
5. Die Sklavin, mit dem Status einer Hündin, kann als solche behandelt werden (z. B. Anleinen vor Geschäften, etc.).
6. Auf Geheiß des Meisters hat die Sklavin wie eine Fickhündin zu fressen. Aus einem Hundenapf, ohne Benutzung von Besteck und Hände.
7.Auf Befehl des Meisters, darf sich die Fickhündin nur noch (nackt) auf alle Vieren durch die Wohnung bewegen.
8. Auf Befehl des Meisters hat sich die Fickhündin auch in der Öffentlichkeit nackt auf alle Viere zu bewegen.
9. Der Herr kann die Fickhündin in einer Hundehütte nackt anleinen und übernachten lassen.
10. Der Meister kann die Deckstute in einen Pferdestall nackt anleinen und übernachten lassen
11. Zur Verrichtung der Notdurft hat die Sklavin den Herrn um Erlaubnis zu fragen
12. Auf Befehl des Meisters hat die Verrichtung der Notdurft auch öffentlich zu erfolgen. Das gilt auch für das Abschlagen des NS.
13. Die Sklavin hat sich auf Befehl des Herrn als Toilette (NS) benutzen zu lassen.
14. Sie muss auch Dritte als Toilette (NS) dienen.
15. Die Zofe hat auf Befehl des Gebieters den NS zu schlucken.
16. Die Sklavin hat auf Befehl des Herrn andere Gebieter und Herrinnen zu Diensten zu sein. Die Dauer und Umfang des Dienstes bestimmt allein der Herr.
17. Der Herr kann Dritten jederzeit die Erlaubnis erteilen, die Geschlechtsteile der Zofe zu berühren.
18. Die Sklavin kann öffentlich zur Schau gestellt werden. Das kann auch durch Fesselung/Pranger erfolgen. Ein Anbinden dient dem Zwecke der Demütigung der Sklavin.
19. Regeln zur Vorführung: Die Sklavin ist nackt (bis auf Strümpfe und Strapse), ihre Hände sind auf dem Rücken gefesselt, evt. wird ihr ein Mantel lose über die Schultern gehängt. Der Herr führt Sie an der Leine zu den Wartenden. Jeder darf an den Geschlechtteilen der Stute spielen. Auf Befehl des Herrn muss die Hündin die Anwesenden blasen oder lecken. Anschließend wird Sie gefickt. Der Herr hat das Recht, die Hure als letzter zu ficken. Nach Abschluss der Fickhandlungen wird die Sklavin nackt abgeführt, zum Auto gebracht und entblößt nach hause gefahren.
20. Die Zofe hat auf Wunsch des Herrn vor ihm oder auch Dritten einen Striptease oder eine Selbstbefriedigungen durchzuführen.
21. Die Zofe kann jederzeit Dritte zum Geschlechtsverkehr übergeben werden.
22. Die Sklavin kann zum Geschlechtsverkehr mit Dritte, vermietet werden.
23. Die Sklavin kann vom Herrn jederzeit und für eine nur von ihm bestimmbare Dauer in ein Bordell untergebracht werden. Die Einnahmen stehen Ihm zu. Er bestimmt allein die Höhe des Anteils, den die Nutte erhält.
24. Der Herr kann eine Leine, Kette, etc. zum Vorführen an dem Intimschmuck befestigen.
25. Der Herr kann die Sklavin auch an eine andere Herrschaft verkaufen.
26. Dabei verliert der Vertrag für die neue Herrschaft jede Funktion. Der neue Vertrag wird zwischen der Sklavin und dem jetzigen Meister festgelegt. Der neue Besitzer kann seine Wünsche dazu beitragen.
30. Der Herr kann jederzeit eine Vergewaltigung der Hure anordnen oder selbst durchführen.
31. Die Sklavin kann auch in der freien Natur behandelt (z.B. Aufhängen an den Armen oder Beinen an einen Baum oder zwischen Bäume) werden.
33. Die vorübergehenden Dienste der Zofe können vom Herrn als Preis oder Einsatz für (Glücks-)Spiele und Wettbewerbe eingesetzt bzw. verwendet werden.
34. Ist die Sklavin in einem Internet-Chat aktiv, darf Sie sich nur mit Chatteilnehmern unterhalten, die dem Herrn genehm sind. Von welchen Chatteilnehmer die Sklavin angesprochen wurde, bzw. mit welchen Usern Sie gesprochen hat, ist unverzüglich dem Meister mitzuteilen. Auch über den Inhalt der Gespräche ist der Gebieter zu informieren.
35. Mit welchen Personen die Zofe persönlich oder telefonisch Kontakt haben darf, bestimmt der Meister.
36. Der Herr kann den Körper der Sklavin mit Saugpumpen oder Saugnäpfe behandeln.
39. Der Meister kann den Körper der Sklavin mit Brennnesseln, Disteln und Dornen behandeln.
40. Der Herr kann zur Quälung der Zofe Insekten, etc., einsetzen.
41. Welchen Tätigkeiten die Sklavin nachgehen darf, muss der Meister genehmigen.
42. Die Sklavin hat den Herrn täglich vor dem Zubettgehen abzusaugen.
43. Bei Oralverkehr hat die Sklavin den Samen immer zu schlucken.
44. Der Herr kann die Sklavin als Objekt für eine Spankingsitzung benutzen.
45. Der Herr kann die Zofe auffordern, dass Sie ihm Sklaven oder Sklavinnen zubringt.
47. Sind gleichzeitig mit der Sklavin Xxxx anwesend, die gewöhnt sind, mit Menschen Geschlechtsverkehr zu vollziehen, darf sich die Sklavin nur noch nackt, auf alle Viere bewegen. Sexuelle Annäherungen oder Geschlechtsakte der xxxx hat Sie zu dulden. Sie hat als Lustobjekt für die Xxxx zu fungieren. Auf Befehl des Herrn hat Sie auch die Xxxx zum Geschlechtsakt zu animieren.
48.Bei der Sklavin können folgende Gegenstände angewendet werden:
Klammern jeder Art und Größe
Bondagehilfsmittel jeder Art, Ledermanschetten, Handschellen
Dildos und Gegenstände aller Art zur oralen und anale Befriedigung und Dehnung des Fickloches
Wachs, Gleitmittel
Masken, Augenbinde, Knebel und Tücher.
Leder-, Lack- und Gummiutensilien und –Kleidung
Peitschen und andere Gegenstände zur Züchtigung
Halsbänder jeder Art, Hundeleinen
Streckbänke, Pranger und Strafböcke, normale Käfige und Käfige für den Lichtentzug, sowie alle anderen Utensilien zur Abstrafung und zur Quälung.
Natürliche Strafutensilien, wie Brennnesseln, Disteln, Dornen, etc.
Schamlippen-, Kitzler und Brustgewichte
Befolgt die Sklavin einen Befehl des Herrn nicht unverzüglich oder erfüllt Sie nicht eine Ihr gestellte Aufgabe vollständig, wird ein Bußgeld von Euro 100,– fällig. Der Herr kann diesen Betrag in Form von Dienstleistungen abgelten lassen (Sklavin wird Dritte gegen eine Ausbildungsvergütung) zur Verfügung gestellt. Diese Vergütung geht zu 100% in den Besitz des Meisters über.
Ich, der unterzeichnende Vertragsgeber, Herr Bernd bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Rechte als Gebieter nutzen werde, aber auch dass ich meine Pflichten gegenüber der Zofe erfüllen werde.
_____________________
(Unterschrift Vertragsgeber)
Ich, die unterzeichnende Vertragsnehmerin, Ficksau Anouschka bestätige mit meiner Unterschrift, dass ich meine Pflichten als Sklavin nachkommen und alle Paragraphen dieses Vertrages erfüllen werde. Ich bestätige auch mit meiner Unterschrift, dass ich diesen Vertrag freiwillig, ohne Zwang unterschrieben habe und dass dieser Vertrag bei Einhaltung der unten genannten Punkte, insbesondere des Punkts Ausschluss, von meiner Seite für mein ganzes Leben gilt. Ich bestätige auch, dass ich mein Dasein als Sklavin und Zofe freiwillig gewählt habe, dass alle Handlungen an und mit mir, auch unter scheinbaren Zwang von mir gewollt sind. Dazu gehören auch Vergewaltigungen, Schmerzzufügung (zum Beispiel durch Auspeitschen, Wachs, Klammern, Nadeln), kleinere Verletzungen der Haut und Gewebe (zum Beispiel durch Nadeln, Bondage, Aufhängung an den Gliedmassen). Diese Dinge gehören zur Ausübung meiner Neigung. Ich bestätige auch, dass ich für obigen Umfang weder eine Zivilrechts-, noch eine Strafrechtsklage gegen den Vertragsgeber veranlassen, noch zustimmen werde.
Ausschluss: Zu obigen Dingen gehören nicht bewusst herbeigeführte Verletzungen wie Schnitte, Brüche und dauerhafte Verletzungen.
Ich habe kein finanzielles Interesse, ich will also kein Geld, aber ich bezahle auch kein Geld, keinen Tribut , keine Gebühren, keine Spenden oder sonstige "Gefälligkeiten" etc.. Bitte unbedingt VOR einer Kontaktaufnahme über den Chat das hier und auch meine eigenen vier bis fünf (mehr sind es nicht) Beiträge im Profil unbedingt lesen! / I have no financial interest, so I don't want any money, but I also don't pay any money, tribute, fees, donations or other "favors" etc. Please make sure you read this and my own four or five (there are no more than that) posts in my profile BEFORE contacting me via chat!
61 posts